Neuer Gerichtstermin Marion Schmidt

Liebe Freundinnen und Freunde, das Wichtigste zuerst: Der Gerichtstermin meiner Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (2. Instanz) ist am Dienstag, 18. Juli 23, 9.15 Uhr – Ort: Arbeitsgericht München, Winzererstraße 106.

Manchen von euch habe ich vorab ein anderes Datum genannt, das war leider falsch. Um 12.00 Uhr werden wir eine erste Zwischenbilanz über den Prozessverlauf vor dem Gericht durchführen. Der Prozess ist öffentlich, Interessierte können teilnehmen. Ich freue mich natürlich, wenn wieder viele Unterstützer kommen, um der Verhandlung beizuwohnen.

Zum Stand des Arbeitsgerichtsverfahrens:

Das Gericht hat in 1. Instanz ein klares, politisches Urteil gefällt. Als nicht-relevant erschien die von der Gegenseite hochgespielte „Störung des Betriebsfriedens“ wegen Gesprächen unter Kollegen. Das ist ein wichtiger Erfolg und eine bedeutende Lehre, dass üble Nachrede und Anstiftung zur Denunziation nicht unbedingt auf Gegenliebe stoßen. Hier zeigte sich das Gericht durchaus objektiv.

Auch der Versuch der Gegenseite – der Stiftung Bayerischer Gedenkstätten, vertreten durch Rechtsanwalt Schiepel, aus mir eine Kryptokommunistin zu machen, scheiterte. Dem Gericht war es nicht Wert, auch nur einen Satz darüber zu verlieren.

Das politische Urteil, das die Richterin fällte, bezog sich komplett auf die Loyalitätspflicht zur Freiheitlich Demokratischen Grundordnung, kurz FDGO, im öffentlichen Dienst. Mein außerdienstliches Verhalten verursache „maßgebliche Zweifel an Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit.“

Die Ironie der Geschichte ist freilich, dass ich gerade diese freiheitlich demokratische Grundordnung verteidigt habe, gegen ihre Aushöhlung durch die Regierung.

Für die 2. Instanz hat die Gegenseite nun fast alle Vorwürfe aus der 1. Instanz wieder aufgetischt. Unbedingt will mich RA Schiepel in die Nähe von Gewalttaten rücken. Frei nach der Methode, wenn man nur genug mit Dreck schmeißt, wird schon was hängenbleiben.

Dazu präsentiert man 40 Seiten „Beweismaterial“. Beginnend mit Pressemeldungen über angebliche Ausschreitungen bei „Querdenkerdemos“ in München, einen 35-seitigen Auszug aus dem Bericht des KVR München zum Verlauf von Demonstrationen und Spaziergängen gegen die Coronamaßnahmen bis zu einem ausgetickten Typen, der sich ein Maschinengewehr aus einem 3D-Drucker produziert hat. Die Frage wird spannend, was derlei beliebige „Beweisbelege“ mit mir und meiner Beschäftigung in der KZ-Gedenkstätte zu tun haben.

Außerdem wurde gegen mich eine zweite Kündigung ausgesprochen, scheinbar ist man sich mit den Chancen in der 2. Instanz nicht so sicher und tritt gleich mal nach.

Vorwürfe jetzt: Antisemitismus und Verschwörungstheorie. RA Schiepel versprach in der mündlichen Güte-Verhandlung, sie würden noch weiter „untersuchen“.

Womit muss ich rechnen? Mit der Ausspitzelung meines Lebens? Was sind das für unwürdige Geheimdienst- Methoden? Im Namen der Stiftung bayerischer Gedenkstätten?

Die Neuauflage der Gesinnungsschnüffelei der 70er und 80er zum Zwecke von Berufsverboten? Im Namen der Stiftung bayerischer Gedenkstätten?

Meinerseits sehe ich mich mit meinem Eintreten für unsere demokratischen Grundrechte und Freiheiten voll bestätigt. Kaum waren „Coronaleugner“ aus der Mode, fand man sich, wenn man gegen die Waffenlieferungen für diesen blutigen Krieg der Großmächte eintrat, als
„friedensstiftender Gefährder“ wieder.

Wir befinden uns mitten in einer immer schärfer werdenden Weltkriegsgefahr. Unsere Vorkämpfer in den Konzentrationslagern wären sicherlich in größter Sorge. Wer ihr Vermächtnis, ihren Schwur „Nie wieder“ ernst nimmt, muss den Mund aufmachen, grade dann, wenn‘s schwierig wird.

Unser Weg ist noch nicht zu Ende. Ein Berufsverbot gegen eine aktive Antifaschistin und Friedenskämpferin an der KZ-Gedenkstätte Dachau darf es nicht geben. In diesem Sinne freue ich mich auf Euer Kommen und danke für die vielfältige, mir zu Teil gewordene, wärmende Solidarität und Unterstützung.

Marion Schmidt

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